Erklärung zur Barrierefreiheit

Die BundesKOST (Bundesweite Koordinierungsstelle AusBildung bis 18 / Ausbildung – Beruf) ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) in der geltenden Fassung, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: https://www.bundeskost.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am Montag, dem 7. Oktober 2024 erstellt.
Die Erklärung wurde auf der Grundlage einer von Harald Fiedler (TROTZ-DEM.at) vorgenommenen Bewertung erstellt.

  1. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
    Digitale Barrierefreiheit innerbetrieblich als laufender Prozess verstanden und wir sind bemüht, unseren Webauftritt inklusiv zu gestalten.
  2. Unverhältnismäßige Belastung
    Es liegt in unserem Bemühen nur barrierefreie Inhalte von Dritten zu verlinken oder barrierefreie Alternativen auf unserer Seite zur Verfügung zu stellen, aber derzeit sind noch Videos und Audios extern gehostet.
    Wir planen sukzessive anstelle der Audio- und Videobeschreibungen Alternativen für zeitbasierte Medien als erweiterte Textabschrift zur Verfügung zu stellen.
    Auch unser Newsletter-Archiv befindet sich auf einer nicht barrierefrei zugänglichen Plattform.

Der Webauftritt erfüllt 1.4.3. Kontrast (Minimum) nicht durchgehend, was Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung behindert. Hinweis: An der Behebung des Schadens wird gearbeitet.

Der Webauftritt erfüllt 4.1.2. Name, Rolle, Wert nicht auf der Seite BundesKOST › Regionale Steuerungsgruppen was zur Folge hat, dass Nutzer_innen, die einen Screenreader verwenden überflüssigen Text vorfinden.
Hinweis: An der Behebung des Schadens wird gearbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit große Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren. mit dem Betreff „Meldung einer Barriere“ mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an office@bundeskost.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns – wenn möglich –  die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle (https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle) Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web­ Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.