Die AusBildung bis 18 ist eine Initiative der österreichischen Bundesregierung.
Durch Bildung oder Ausbildung soll allen Jugendlichen eine Qualifikation ermöglicht werden, welche die Chancen auf eine nachhaltige und umfassende Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben erhöht.
Dazu trat am 1. August 2016 das Ausbildungspflichtgesetz (APflG) in Kraft. Dieses betrifft alle Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten.

Im Rahmen der AusBildung bis 18 kümmern sich die BundesKOST sowie die Koordinierungsstellen der einzelnen Bundesländer um ausgrenzungsgefährdete Jugendliche. Sie bieten Unterstützung bei der Berufsfindung und bei der Aufnahme in Ausbildungsmaßnahmen, um längere ausbildungsfreie Zeiträume zu vermeiden.
Die Koordinierungsstellen stehen in engem Kontakt mit Erziehungsberechtigten, Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendeinrichtungen, Schulen, Erwachsenenbildungseinrichtungen, Lehr- und Ausbildungsbetrieben und sonstigen Trägern von Ausbildungsmaßnahmen sowie dem Armeitsmarktservice (AMS) und dem Sozialministeriumservice (SMS). Das gute Zusammenspiel dieser Institutionen bildet ein dichtes Netzwerk zur bestmöglichen Unterstützung im Rahmen der AusBildung bis 18.
Zur AusBildung bis 18 gibt es diverse Informationsmaterialien. Ein eigener AusBildung bis 18 – Folder kann in unterschiedlichen Ausführungen bei der BundesKOST bestellt werden (office@bundeskost.at, +43 699 140 122 43) und ist auch digital zum Download verfügbar:
